Betroffenenanfrage

Betroffenenanfrage gem. Art. 15 DSGVO

Art. 15 DSGVO regelt, dass betroffene Personen ein Recht auf Informationen haben und damit Unternehmen zur Auskunftserteilung auffordern können.

Um ihre Informationsrechte geltend zu machen, können Sie als betroffene Personen eine sogenannte Betroffenenanfrage stellen und zunächst eine Bestätigung darüber einfordern, ob ein Unternehmen überhaupt personenbezogene Daten zu Ihrer Person verarbeitet. In weiterer Folge können Sie auch Hintergrundinformationen zur Verarbeitung Ihrer Daten anfordern.

Die Betroffenenanfrage erfasst jedoch nicht nur das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, sondern kann u. a. auch folgende Betroffenenrechte berühren:

  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten Art. 16 DSGVO

  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten Art. 17 DSGVO

  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen Art. 18 DSGVO

  • Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung  Art. 19 DSGVO

  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben Art. 20 DSGVO

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns Art. 21 DSGVO

  • Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden Art. 22 DSGVO

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier

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Über folgendes Kontaktformular können Sie uns jederzeit eine verschlüsselte Betroffenenanfrage übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben und Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden