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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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wir möchten Sie informieren, dass wir unsere Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2027 auf die E-Rechnung umstellen.
Auf Basis der regulatorischen Vorgaben des
Bundesfinanzministeriums sind Unternehmen in
Deutschland seit 2025 bereits dazu
verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen. Was ändert sich bei CASH Port
Rechnungen werden ab 2027 nur noch elektronisch
als E-Rechnungen zur Verfügung gestellt. Was ändert sich für Sie?
Ab 2027 erhalten Sie Ihre E-Rechnung per
E-Mail. Sie müssen nichts umstellen, Sie
erhalten ab 2027 Ihre E-Rechnung über die bei
uns hinterlegte E-Mail Adresse, insofern Sie
die Rechnung bisher auch per E-Mail erhalten
haben.
Falls Sie Ihre E-Mail ändern möchten, können
Sie uns dies gerne unten mitteilen.
Haben Sie in der Vergangenheit die
Rechnung per Postversand erhalten, so teilen
Sie uns bitte Ihre E-Mailadresse nachfolgend
mit, damit wir Ihnen künftige Rechnungen per
E-Mail zusenden können. Falls Sie mehrere Kundennummern bei uns hinterlegt haben, übernehmen wir die Daten Ihrer Rückmeldung für alle Kundennummern. Wenn Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte über das Kontaktformular mit. Alle Informationen zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums * zum Nachlesen. Falls Sie bereits von uns zum Thema E-Rechnung kontaktiert wurden, liegt das daran, dass wir pro Kundennummer (stammend aus verschiedenen Abrechnungssystemen) Kontakt aufnehmen. Lassen Sie sich davon nicht irritieren; wir bitten um entsprechende Rückmeldung, falls erforderlich, wie in diesem Schreiben erklärt. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen Ihr CASH Port-Team
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